Um verschiedene Räumlichkeiten zu entfeuchten werden Bautrockner eingesetzt, die dafür einen hohen Energiebedarf decken müssen. Wie bei fast allen Werkzeugen, kommt es auch hier auf das Modell an, das verwendet wird. Dementsprechend unterscheiden sich auch die Kosten. Grundsätzlich beeinflusst wird der Stromverbrauch von zwei wichtigen Komponenten: Der Qualität und der Leistungsfähigkeit des Bautrockners. Je nach Ausführung kann der Stromverbrauch zwischen 300 und 1800 W variieren.
Stromverbrauch: Laufzeit des Bautrockners beachten
Bei einer Bautrocknung ist es üblich das Gerät ständig laufen zu lassen, daher muss hier mit einer Laufzeit von 24 Stunden pro Tag gerechnet werden. Der Stromverbrauch beträgt dabei mindestens 7,2 kWh pro Gerät und maximal 36 kWh. Hinzu kommt natürlich, bei welcher Stufe der Bautrockner betrieben wird.
Unterschiedliche Leistung und Stromverbrauch
Manche Bautrockner haben einen stündlichen Verbrauch von 0,7 KW, bei anderen wiederum liegt der Verbrauch bei 2 KW die Stunde. Hierbei ist darauf zu achten, für welches Ausmaß ein Trockner benötigt wird. Oftmals kann direkt vom Gerät abgelesen werden, wie viel Strom verbraucht wurde.
Sollte dies nicht der Fall sein, ist der Durchschnittswert unter dem Punkt Energieverbrauch beispielsweise in der Bedienungsanleitung nachzulesen. Die dort ebenfalls angegebenen Maximalwerte werden häufig nicht erreicht, da diese nur durch grenzwertigen Umgebungsbedingungen realisiert werden. Die Durchschnittswerte werden dann in kWh umgerechnet und mit dem aktuellen Strompreis multipliziert.
Anfallende Kosten im Blick
Unter Einbezug der oben genannten Werte wird bei einem Preis von derzeit circa 0,30 €, für den Stromverbrauch von 24 Stunden zwischen 2 und 11 € pro Tag berechnet. Daher lohnt es sich oft nach energieeffizienten Markengeräten Ausschau zu halten.
Wer übernimmt diese Kosten?
Handelt es sich bei dem Einsatz des Bautrockners um einen Wasserschaden, werden die Kosten häufig von der Versicherung übernommen (vorausgesetzt es gibt einen Versicherungsschutz). Um dieses Recht geltend machen zu können, sollte man allerdings über einen geeichten Stromzähler verfügen.
Zusätzlich ist wichtig zu erwähnen, dass generell bei Einsatz eines Bautrockners der jeweilige Energieversorger informiert werden sollte, da so höhere Abschläge am Ende des Jahres verhindert werden können.